Mietobjekt
Der Vermieter verpflichtet sich dem Mieter, die im Angebot vereinbarte Ausrüstung zur Nutzung entgeltlich zu überlassen. Alle Komponenten werden mit dazugehörigen Anschlusskabeln geliefert. Eine Einweisung (falls nötig) erfolgt am Tag der Übergabe.
Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Ausrüstung. Die Ausrüstung kann einen Tag im Voraus geliefert werden, dieser Tag, sowie der Tag der Abholung, wird nicht in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Die Konditionen müssen allerdings neu verhandelt werden. Ein gültiger Personalausweis muss bei Lieferung dem Vermieter oder einer von ihm benannten, berechtigten Person vorgelegt werden.
Miete
Der im Angebot vereinbarte Mietpreis muss zusammen mit der Kaution bei Lieferung oder im Voraus bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt in Bar, per Überweisung oder vor Ort mit Karte.
Eigentum
Die Mietobjekte sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist nicht gestattet, technische Änderungen und Eingriffe vorzunehmen.
Pflichten
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck und im Rahmen, der vom Hersteller eingeräumten Nutzung, zu nutzen. Es dürfen keine Gegenstände auf dem Equipment gestapelt oder abgelegt werden. Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Können die Mietobjekte nicht termingerecht dem Vermieter abgeholt werden, so muss der Mieter dem Vermieter rechtzeitig und zeitnah Bescheid geben. Unter gewissen Umständen kann die Dauer, sowie die Abhol- und Rückgabezeiten, geändert werden.
Haftung
Mit der Unterzeichnung dieses Mietvertrages bestätigt der Mieter, die aufgeführten Sachen in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben. Dem Vermieter sind keine Mängel bekannt. Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Kündigung
Der Kunde ist unter Beachtung der folgenden Regelung jeder Zeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, für den Fall der Kündigung/Stornierung schuldet der Kunde Klangtreu Veranstaltungstechnik die vereinbarte Vergütung in Höhe von
50 % des Leistungspreises bis 14 Tage vor Vertragsbeginn,
85 % des Leistungspreises bis 7 Tage vor Vertragsbeginn,
95 % des Leistungspreises bis 4 Tage vor Vertragsbeginn,
sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung.
Versicherung/Schadensfall
Die Sachen, samt Zubehör, sind nicht versichert. Verursacht der Mieter, oder ein Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Vermieter zu melden. Schäden oder Verluste an den Mietobjekten, die durch den Mieter, oder Dritte, infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung, Bewachung des Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen entstehen, werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
Der Vermieter holt sich hiermit das Einverständnis des Mieters ein, bei Entdeckung eines Mangels, sowie eines nicht bekannt gegebenen Mangels durch den Mieter, die entstandenen Kosten nachträglich einzufordern.
Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig
Es war noch nie so unkompliziert die Technik für seine Veranstaltung zu mieten
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